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Bauantrag in Wain

Wenn Sie in Wain ein Bauvorhaben planen, benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dazu müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde einreichen.

 

Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung von Baugesuchen für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Biberach a. d. Riß über die Plattform „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“ Pflicht. Papieranträge werden vom Landratsamt Biberach a. d. Riß ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen im PDF-A Format eingereicht werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz. 

 

Digitaler Bauantrag | Landkreis Biberach

 

Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zum „Virtuellen Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“

 

Virtuelles Bauamt – Landratsamt Biberach a. d. Riß