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Ordnungsamt

Diese Rubrik befindet sich noch im Aufbau. Weitere Informationen werden laufend ergänzt.

 

Private Feuerwerke

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

 

Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.

 

Hinweis: Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ("Silvesterfeuerwerk") ohne Genehmigung abbrennen.

 

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch.

 

Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Sie keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abbrennen. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie z. B. Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse.