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Coronavirus

Kontaktadressen und Ansprechpartner

Bürgermeisteramt Wain

Tel. (07353) 9803-30

E-Mail:

 

Landratsamt Biberach - Gesundheitsamt
Bürgertelefon: 07351 52-7070, täglich von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Homepage des Gesundheitsamtes mit aktuellen Informationen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Tel. 116117

 

Hotline des Landesgesundheitsamtes

Tel. (0711) 904-3955

 

Infotelefon der gesetzlichen Krankenkassen

Tel.(0800) 8484111

 

Absonderungsbescheinigungen

 

Sofern Sie aufgrund eines positiven Testergebnisses bzw. als Kontaktperson in Quarantäne befinden und darüber eine Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte nachfolgenden Antrag auf Absonderungsbescheinigung aus und lassen uns diesen an die E-Mailadresse zukommen.

 

Antrag Absonderungsbescheinigung

 

Öffnungsschritte für den Landkreis Biberach

Eine detaillierte Übersicht über die aktuell gültigen Öffnungsschritte sowie weitere Erläuterungen finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes Biberach.

 

Was sonst noch interessiert

Maskenpflicht in Baden-Württemberg
Die wichtigsten Fragen zur Maskenpflicht werden auf der Seite des Landes Baden-Württemberg beantwortet.

Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg
Bei Verstößen gegen die Auflagen der Corona-Verordnung drohen Bußgelder! Wie hoch diese ausfallen können, entnehmen Sie bitte dem Bußgeldkatalog unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de.

 

Informationen für Unternehmen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage fortlaufend mit einer Auslegungshilfe zu Ladenschließungen, aus denen hervorgeht welche Geschäfte geöffnet und welche geschlossen werden müssen.

Informationen für Ein- und Rückreisende
Sind Sie aus einem Risikogebiet (Übersicht Risikogebiete) nach Deutschland eingereist, haben Sie sich für einen Zeitraum von 10 Tagen in häusliche Absonderung zu begeben.


Melden Sie Ihre Einreise hierzu bitte dringend unter nachfolgendem Link: Digitale Einreiseanmeldung

Rechtliche Vorschriften

Die Landesregierung passt ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus kontinuierlich an. Die aktuelle Rechtsverordnung sowie Erläuterungen zu dieser Verordnung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.

 

Weitere Informationen und Hinweise

Außer der weitgehenden Vermeidung sozialer Kontakte ist die Beachtung der wesentlichen Hygiene-Regeln, die neben den nun ergriffenen drastischen Maßnahmen zur Eindämmung von Krankheiten ganz wesentlich beiträgt. Diese finden Sie übersichtlich zusammengestellt in einem Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welches wir Ihnen hier zum Download bereitstellen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

 

Robert-Koch-Institut