Coronavirus
Kontaktadressen und Ansprechpartner
Bürgermeisteramt Wain
Tel. (07353) 9803-30
E-Mail:
Landratsamt Biberach - Gesundheitsamt
Bürgertelefon: 07351 52-7070, täglich von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Homepage des Gesundheitsamtes mit aktuellen Informationen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 116117
Hotline des Landesgesundheitsamtes
Tel. (0711) 904-3955
Infotelefon der gesetzlichen Krankenkassen
Tel.(0800) 8484111
Absonderungsbescheinigungen
Sofern Sie aufgrund eines positiven Testergebnisses bzw. als Kontaktperson in Quarantäne befinden und darüber eine Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte nachfolgenden Antrag auf Absonderungsbescheinigung aus und lassen uns diesen an die E-Mailadresse zukommen.
Antrag Absonderungsbescheinigung
Öffnungsschritte für den Landkreis Biberach
Eine detaillierte Übersicht über die aktuell gültigen Öffnungsschritte sowie weitere Erläuterungen finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes Biberach.
Was sonst noch interessiert
Maskenpflicht in Baden-Württemberg
Die wichtigsten Fragen zur Maskenpflicht werden auf der Seite des Landes Baden-Württemberg beantwortet.
Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg
Bei Verstößen gegen die Auflagen der Corona-Verordnung drohen Bußgelder! Wie hoch diese ausfallen können, entnehmen Sie bitte dem Bußgeldkatalog unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de.
Informationen für Unternehmen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage fortlaufend mit einer Auslegungshilfe zu Ladenschließungen, aus denen hervorgeht welche Geschäfte geöffnet und welche geschlossen werden müssen.
Informationen für Ein- und Rückreisende
Sind Sie aus einem Risikogebiet (Übersicht Risikogebiete) nach Deutschland eingereist, haben Sie sich für einen Zeitraum von 10 Tagen in häusliche Absonderung zu begeben.
Melden Sie Ihre Einreise hierzu bitte dringend unter nachfolgendem Link: Digitale Einreiseanmeldung
Rechtliche Vorschriften
Die Landesregierung passt ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus kontinuierlich an. Die aktuelle Rechtsverordnung sowie Erläuterungen zu dieser Verordnung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
Weitere Informationen und Hinweise
Außer der weitgehenden Vermeidung sozialer Kontakte ist die Beachtung der wesentlichen Hygiene-Regeln, die neben den nun ergriffenen drastischen Maßnahmen zur Eindämmung von Krankheiten ganz wesentlich beiträgt. Diese finden Sie übersichtlich zusammengestellt in einem Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welches wir Ihnen hier zum Download bereitstellen:
- CoronaVO BundesEinreiseVO - gültig ab 12.05.2021
- Hinweise für die Entsorgung während der Corona-Krise
- Aufruf freiwilliges Fachpersonal
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung