Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Der gemeinsame Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt.Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.
Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle hier einsehbar.
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich zum 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ zur Verfügung gestellt:
Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für das Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses angezeigt werden. Hier erhalten Sie auch die Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:
Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt. Bei weiteren Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten befinden sich auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform, das an alle Grundstückseigentümer versendet wurde.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach wenden.
Geschäftsstelle:
- Herr Ralf Bolz (Geschäftsstellenleiter / Vorsitzender)
- Herr Felix Rößing
- Frau Evi Schneider
- Frau Sigrid Spanier