Landesgaststättengesetz - Gestattung
Allgemeine Informationen
Informationen zum Landesgaststättengesetz finden Sie in nachfolgendem Dokument.
Das Formular zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (vormals Gestattung) finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
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Notwendige Unterlagen
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Ansprechpartner
BürgerbüroFrau Jutta Müller
Raum 3
(07353) 9803-33
Formulare
Merkblätter
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