Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
- Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.
Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.
Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere EU-Staatsangehörigkeit oder mehrere, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.
erweitertes Führungszeugnis
Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
- Erzieher oder Erzieherin
- Lehrer oder Lehrerin
- Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
- Bademeister oder Bademeisterin
- Sporttrainer oder Sporttrainerin
Kosten
Beantragung und Gebühr
Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis stets persönlich bei der Gemeindeverwaltung. Halten Sie hierbei bitte Ihr gültiges Ausweisdokument und die Gebühr in Höhe von 13,00 € bereit.
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, legen Sie bitte auch eine Bescheingung der Stelle vor, bei der Sie das erweiterte Führungszeugnis vorlegen müssen. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, für welchen Zweck Sie das erweiterte Führungszeugnis benötigen und an welchen Adressat es verschickt werden soll.
Das Führungszeugnis wird i. d. R. 14 Tage nach Beantragung an den entsprechenden Adressaten verschickt.