eID-Karte für Unionsbürger/-innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes
Allgemeine Informationen
Zum 01.01.2021 wird die eID-Karte für Unionsbürger/-innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID-Karte-Gesetz eingeführt. Die neue Chipkarte enthält die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Die eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument (ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) und kann von Bürgerinnen und Bürgern auf freiwilliger Basis bei den Personalausweisbehörden beantragt werden, sofern das Mindestalter von 16 Jahren erreicht wurde.
Notwendige Unterlagen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebhörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.
Kosten
Gültigkeitsdauer und Gebühr
Die eID-Karte ist 10 Jahre lang gültig und kostet 37,00 €.
Die eID-Karte können Sie voraussichtlich 4 Wochen nach Beantragung bei der Gemeindeverwaltung abholen.