Reisepass


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).


Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt.


In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

 

Vielreisende können auch einen Reisepass mit mehr als 32 Seiten beantragen.
Den Reisepass können Sie i. d. R. 4 Wochen nach Beantragung bei der Gemeindeverwaltung abholen.


Gebühren

Gültigkeitsdauer und Gebühr
Die Gültigkeitsdauer sowie die Gebühr für den Reisepass hängen von Ihrem Alter ab:


Ansprechpartner

Bürgerbüro