Personalausweis


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige mit einem Alter ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

 

Jugendliche unter 16 Jahren können mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ebenso einen Personalausweis beantragen. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

 

Im neuen Personalausweis im Scheckkarten-Format sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und auf Ihren Wunsch Ihre Fingerabdrücke gespeichert (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

 

Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

 

Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.


Gebühren

Gültigkeitsdauer und Gebühr

Die Gültigkeitsdauer sowie die Gebühr für den Personalausweis hängen von Ihrem Alter ab:

 

Den Personalausweis können Sie i. d. R. 3 Wochen nach Beantragung bei der Gemeindeverwaltung abholen.


Ansprechpartner

Bürgerbüro

 

Formulare

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